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   BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04   

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BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04 (https://dejure.org/2004,4388)
BayObLG, Entscheidung vom 01.04.2004 - 1Z BR 1/04 (https://dejure.org/2004,4388)
BayObLG, Entscheidung vom 01. April 2004 - 1Z BR 1/04 (https://dejure.org/2004,4388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzerbeinsetzung; Zulässigkeit eines Vorbescheids; Zu erwartender Erbscheinsantrag; "Anwachsung"; Testamentsauslegung; Berufung der Geschwister als nahe Verwandte; Ausschluss von der Erbfolge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 68
  • ZEV 2004, 463
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge bedachter Geschwister, wenn der Erblasser seine zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch lebenden Geschwister gleichmäßig zu Erben eingesetzt hat und einige von ihnen vor dem Erbfall verstorben sind (im Anschluss an BayObLGZ 2003, 204).

    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167; BayObLG NJW-RR 1992, 73; BayObLGZ 2003, 204/207).

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207).

  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207).

    Die Einsetzung der drei noch lebenden Geschwister erfolgte "zu gleichen Teilen"; der Erblasser hat sich also nicht davon leiten lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 215).

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167; BayObLG NJW-RR 1992, 73; BayObLGZ 2003, 204/207).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 27.12.1990 - BReg. 1a Z 55/90

    Einsetzung der gesetzlichen Erben als testamentarische Erben; Erbfolge nach

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
    aa) Gemäß § 2099 BGB geht das Recht der Ersatzerben der Anwachsung vor; deshalb ist bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung vorweg zu prüfen und festzustellen, ob Ersatzerben (§ 2096 BGB) bestimmt sind (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 614/615).
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167; BayObLG NJW-RR 1992, 73; BayObLGZ 2003, 204/207).
  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207).
  • BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils

    Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04
    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167; BayObLG NJW-RR 1992, 73; BayObLGZ 2003, 204/207).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12

    Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind

    Hier ergibt sich der erforderliche Hinweis im Text des Testaments bereits daraus, dass die Bedachte in ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zur Erblasserin ausdrücklich benannt ist (vgl. OLG München, FamRZ 2011, 1692; BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68, 69).
  • OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11

    Testamentsauslegung: Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68/69 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 10.06.2013 - 3 Wx 15/13

    Ergänzende Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung des Ehegatten des Erben

    (6.) Dabei kann die erforderliche Andeutung im Testament schon in der Tatsache der Berufung der ihm nahestehenden Person zum Erben gesehen werden (vgl. BGH NJW 1973, 240; BayObLG FamRZ 1988, 986, 988 und FamRZ 1997, 641; ZEV 1999, 353; ZEV 2004, 463; 2007, 93; Hausmann/Hohloch, Handbuch des Erbrechts, IV Rdnr.42; MünchKomm-Leipold, BGB, 5. Aufl., § 2069 Rdnr. 33/34; Palandt-Weidlich, aaO., § 2069 Rdnr. 9/10; Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2003, § 2060 Rdnr. 26 ff).
  • KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19

    Erbscheinsverfahren: Schließung einer planwidrigen Regelungslücke mittels

    Dabei ist entscheidend, ob anhand der Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Zuwendung der Bedachten -hier seiner Schwester Ursula- als der ersten ihres Stammes oder nur ihr persönlich gegolten hat; die erforderliche Andeutung im Testament kann dann u.U. schon darin gesehen werden, dass der Erblasser diese Person zu seinem Erben bestimmt hat (vgl. OLG München a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004 zu 1Z BR 1/04, zitiert nach juris, dort Rdz. 17 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 30.09.2011 - 3 Wx 128/10

    Ergänzende Testamentsauslegung: Umstände für die Annahme einer

    (6.) Dabei kann die erforderliche Andeutung im Testament schon in der Tatsache der Berufung der ihm nahestehenden Person zum Erben gesehen werden (vgl. BGH NJW 1973, 240; BayObLG FamRZ 1997, 641; ZEV 1999, 353; ZEV 2004, 463; 2007, 93; Hausmann/Hohloch, Handbuch des Erbrechts, IV Rdnr.42; MünchKomm-Leipold, BGB, 5. Aufl., § 2069 Rdnr. 33/34; Palandt-Weidlich, aaO., § 2069 Rdnr. 9/10; Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2003, § 2060 Rdnr. 26 ff).
  • KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21

    Testamentsauslegung bei Erbeinsetzung von Geschwistern

    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70-71, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569-570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68-69, Rn 18).
  • KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für

    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70 -71, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569 -570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68 -69, Rn 18).
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